BirgitAmeyHebamme_WochenbettStillen_HeaderPic

WÄHREND DES WOCHENBETTES

Kassenleistungen

WOCHENBETTBETREUUNG

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt hast du Anspruch auf tägliche Betreuung durch die Hebamme. Wie du das gestalten möchtest, entscheiden wir dann zusammen nach deinem Bedarf. Nach dem 10. Tag kannst du mich weitere 16 Mal in Form eines Telefonates oder Besuches zu Rate ziehen.

Beim Wochenbettbesuch komme ich in der ersten Zeit zu dir nach Hause. Ich begutachte das Baby, versorge seinen Nabel, wiege es in Abständen, berate dich bei der Pflege und beim Umgang mit dem Baby. Auch du wirst untersucht: die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von eventuellen Geburtsverletzungen werde ich genau so beobachten wie das Stillen, das mir ein wichtiges Anliegen ist.
Doch auch wenn du dein Baby nicht stillen kannst oder willst, stehe ich dir selbstverständlich trotzdem mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn dein Baby schon zwei oder drei Wochen alt ist und du bereits wieder mobiler bist, fände ich es schön, wenn du mich zur weiteren Betreuung in meiner Praxis besuchst.

Anspruch auf die Wochenbettbetreuung (auch in der Praxis) besteht bis zur 12. Woche nach der Geburt.

STILLBERATUNG

Über die Leistungen der Wochenbettbetreuung hinaus, hast du bis zum Ende der Stillzeit – wann immer das sein wird – oder bis zum 9. Monat nach der Geburt (falls du nicht stillst) die Möglichkeit, dich ebenfalls bei Stillproblemen oder Ernährungsfragen beraten zu lassen.

Die Kasse zahlt hierfür acht Besuche oder Telefonate.

zurück zu
MEINE ANGEBOTE