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WÄHREND DES WOCHENBETTES

Kassenleistungen

WOCHENBETTBETREUUNG

In den ersten zehn Tagen nach der Geburt hast du Anspruch auf tägliche Betreuung durch die Hebamme. Ab dem 11. Tag nach der Geburt kannst du bis zum Ablauf von zwölf Wochen die Hebamme weitere 16 Mal in Form eines Telefonates oder Besuches zu Rate ziehen.

Beim Wochenbettbesuch komme ich mindestens in den ersten zwei bis drei Wochen zu dir nach Hause. Ich begutachte dein Baby, versorge seinen Nabel, wiege es in Abständen, berate dich bei der Pflege und beim Umgang mit dem Baby.

Auch du wirst untersucht: die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von eventuellen Geburtsverletzungen werde ich genau so beobachten wie das Stillen, das mir ein wichtiges Anliegen ist.
Doch auch wenn du dein Baby nicht stillen kannst oder willst, stehe ich dir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Später, wenn dein Baby schon etwas älter ist und es dir gut geht, lade ich dich ein, mich auch in meiner Praxis zu besuchen.

STILLBERATUNG

Bis zum Ende der Stillzeit – wann immer das sein wird – oder bis zum 9. Monat nach der Geburt hast du die Möglichkeit, dich bei Stillproblemen oder Ernährungsfragen beraten zu lassen.

Die Kasse zahlt hierfür acht Besuche oder Telefonate.

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